Informationen für Unternehmen
Coronavirus - Informationen für Unternehmen
Informationen und Hinweise
Eine Liste der Geschäfte in Brand-Erbisdorf, die Click&Meet anbieten finden Sie unter www.brand-Erbisdorf.de Informationen zur Corona-Pandemie.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Mittelsachsen bietet Unternehmen bei der Durchführung der Tests von Grenzpendlern Unterstützung an. Sie können sich an den Kreisverband des DRK Döbeln-Hainichen e. V. wenden. Dieser koordiniert die Test-Einsätze in Absprache mit anderen ansässigen Kreisverbänden. Die Unternehmen können sich unter Telefon 037207 68952 melden.
der Sächsischen Staatsregierung
Aktuelle Informationen der IHK
IHK Geschäftsstelle
Halsbrücker Str. 34
09599 Freiberg
Termine:
Montag-Donnerstag: 07:30-16:30 Uhr
Freitag: 07:30-14:00 Uhr
Kontakt zum Fachberater:
Tel.: 03731/79865-0
E-Mail: freiberg@chemnitz.ihk.de
Web: www.chemnitz.ihk24.de
Terminvereinbarungen sind vorteilhaft!
Die ausführlichen Informationen der IHK erreichen Sie über die Links.
Termine:
IHK-Transfersprechstunde jeden zweiten Mittwoch des Monats
Gründerökosystem Mittelsachsen ist 2021 gestartet
Lieferservice, Onlineshops und Wertgutscheine in Mittelsachsen
Lokalhelden: Plattform für Gewerbetreibende 
Auf Initiative von Peniger Gewerbetreibenden schließen sich der Landkreis Mittelsachsen der "Lokalhelden-Aktion" zur Unterstützung lokaler Händler an. Dafür hat das Landratsamt eine Übersichtskarte "Kauf regional" geschalten. Unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/kaufregional.html veröffentlicht kostenfrei lokale Abhol- und Lieferservices, Onlineshops oder Vermittlungsstellen von Wertgutscheinen (auch kommunal).
Die Peniger-Initiative begleitet ein Maskottchen, dass nun auch in Landkreisfarben, als Aufkleber kostenfrei erhältlich ist (siehe Link). Die Aufkleber sind für Auto- und Schaufensterscheiben geeignet und können per Mail beim Landratsamt bestellt werden.
Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen
Eltern, die aufgrund von Schul- und Kita-Schließung Ihre Kinde selbst betreuen müssen, können eine Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen.
Selbständige müssen den Antrag als Sorgeberechtigte bei der LDS selbst stellen. Für sorgeberechtigte Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber den Antrag bei der LDS stellen. Mit den nachfolgenden Links können die dafür bereitgestellten Formulare heruntergeladen werden:
Antragsformular
für selbständig tätige Sorgeberechtigte
für Arbeitgeber von sorgeberechtigten Arbeitnehmern
Es wird empfohlen den Antrag auf Entschädigung erst nach Ablauf der verordneten Schließzeit zu stellen.
Weitere Informationen gibt die Landesdirektion Sachsen auf ihrer Webseite Inneres, Soziales und Gesundheit.
Corona Schutz Verordnung beschlossen
Freistaat beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung und damit die Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen bis zum 19. April 2020.
Dazu wurde eine
neue Allgemeinverfügung
erlassen, welche die bestehenden Regelungen fortsetzt und schärft. Eine entsprechende
Anlage definiert Auflagen
unter denen die von der Schließung ausgenommenen Geschäfte öffnen dürfen.
Außerdem wurde eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund getroffen, so dass kleine Firmen und Freiberufler in Sachsen damit die neuen Soforthilfen des Bundes bei der SAB beantragen können.
Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie
Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)
und
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Bund plant Zuschuss-Programm für kleine Unternehmen und Selbstständig
Für kommende Woche ist der Beschluss zu einem Gesetztesentwurf geplant. Danach sollen Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten - bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten erhalten können. Diese Zuschüsse sollen nicht zurückgezahlt werden müssen.
Weitere Informationen auf der Seite des Landes Sachsen oder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Soforthilfe-Darlehen für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler ab Montag, 23. März 2020 verfügbar
Solo-Selbständige sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt können entsprechende Anträge stellen. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.
Die Beantragung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB)
Weitere Informationen zum Soforthilfe-Darlehen hier.
Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz - IfSG für Arbeitnehmer und Selbständige bei der
Darf mein Geschäft geöffnet haben:
Fragen dazu beantwortet das Beratungstelefon des Sozialministeriums unter
0351 564-55855
- Webinar zum Thema „Wirtschaftliche Folgen der Corona-Epidemie“ jeweils mittwochs 10 bis 11 Uhr -> Anmeldung hier
Die Bundesagentur für Arbeit, die Handwerkskammer Chemnitz, die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft sowie die Industrie- und Handelskammer Chemnitz informieren zu den Maßnahmen und Angeboten für Unternehmen, die aktuell von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie und damit einhergehenden Präventivmaßnahmen betroffen sind.
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IHK- Telefonkonferenz zu "Arbeitsrechtliche Fragen in der Corona-Krise" am 24.03.2020 von 16-18 Uhr
Im Gespräch mit IHK-Referentin Dr. Iris Henkel werden Corona-bezogenen Fragen der Unternehmen beantwortet.
Anmeldung bitte bei: Susanne Schwanitz (IHK Chemnitz - Regionalkammer Mittelsachsen), Telefon: +49 3731/ 79865 5402 I E-Mail: Susanne.Schwanitz@chemnitz.ihk.de
Beratung durch die SAB für wirtschaftlich betroffene Unternehmen
Unternehmen in Sachsen, die vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) kostenfrei beraten lassen.
Das Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der SAB erreichen Sie telefonisch unter 0351/ 4910-3911 oder unter 0351/ 4910-3914.
Im Überblick: Fragen und Antworten zu Corona für Unternehmen & Arbeitnehmer
Für Fragen zur Unterstützung von Unternehmen können Sie gern Kontakt mit Frau Brinster Geschäftsbereich Oberbürgermeister Tel.: 037322 32105 oder gb_ob@brand-erbisdorf.de aufnehmen.
Sie hilft bei der Suche nach Fördermitteln und stellt Kontakte zu anderen Institutionen, wie zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer Chemnitz - IHK, her.
Hier einige aktuelle Angebote der IHK: